Wir gehen auf ein
Monopol zu, wenn der Konkurrenzkampf nur um den Preis tobt.
Telekommunikationsanbieter haben offensichtlich eigene
gesetzliche Möglichkeiten und keinerlei Verpflichtung, das, was sie verkaufen,
auch zu liefern. Billiges Breitband-Internet für alle ist erstrebenswert.
Bedürfnisse, die „Ottonormalverbraucher“ und „Lieschen Müller“ haben, sind
nicht allzu viel Aufwand.
Ich bin kein Jurist und meine Prüfungen in diversen
Rechtsfächern als Betriebswirt sind Jahrzehnte her. Mein Gefühl sagt mir aber,
dass es keine Frage von Verkehr, Innovation und Technologie ist, wenn ein
Vollkaufmann zugesagte Leistungen nicht erbringen muss. Eine Mindestleistung
ist in vielen EU-Staaten natürlich im Gesetz. Mir fehlt leider das Wissen
darüber, welches Gesetz hier zuständig ist. Ich hätte auf das HGB getippt, wenn
etwas verkauft wird.
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