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Donnerstag, 17. April 2014

Verarschen ist kein feiner Ausdruck - aber der einzige, der hier passt

Nicht alles, was mit Nachdruck behauptet wird, entspricht auch der Gesetzeslage! 


A1 schreibt: "Wird ein Handy im Zuge einer Neuanmeldung oder im Zuge einer Aktion erworben, sind diese Geräte immer SimLock gesperrt, da es sich um ein gestütztes Gerät handelt." Wie das bei Handys ist, weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht. 

Wenn aber Geräte, die ich ohne jede Einschränkung gekauft habe, teuer zu entsperren sind....



Ich halte dies für Schwachsinn bzw. für illegal! Ist nur meine persönliche Meinung (noch) – natürlich gilt aber die Unschuldsvermutung nicht nur für diesen gesamten Beitrag!

Die gilt sogar für ein Unternehmen, welches im Zusammenhang mit ungeklärten Zahlungen öfter vor Gericht genannt wird!




Dienstag, 21. Mai 2013

Der vierte Teil des Vergleichs der Internet-Provider in Österreich ist online


In unserem Vergleich der Möglichkeiten diesmal mobiles Internet

Ein Insider gibt Ratschläge

Nicht nur A1 verspricht einem „unlimitiertes“ Datenvolumen, was zwar nach ihrer Ansicht richtig ist, jedoch wird die maximale Geschwindigkeit bei Erreichen eines gewissen Datentransfers auf 64 kbit/s gedrosselt. 

Damit kann man wirklich nicht arbeiten und ist gezwungen, nachzukaufen!

Eine Chance zum Wechseln da? Bevor Sie die Köder der Provider schlucken und bei einer schlechten oder teuren Leistung bleiben, lesen Sie unsere vierteilige Serie und Sie werden zumindest davor bewahrt, in die größten Fallen zu tappen.



Samstag, 18. Mai 2013

Erreichen wir eine Gesetzesänderung in Österreich? Privilegien der Internet-Provider müssen weg!


Wir gehen auf ein Monopol zu, wenn der Konkurrenzkampf nur um den Preis tobt.


Telekommunikationsanbieter haben offensichtlich eigene gesetzliche Möglichkeiten und keinerlei Verpflichtung, das, was sie verkaufen, auch zu liefern. Billiges Breitband-Internet für alle ist erstrebenswert. Bedürfnisse, die „Ottonormalverbraucher“ und „Lieschen Müller“ haben, sind nicht allzu viel Aufwand.

Ich bin kein Jurist und meine Prüfungen in diversen Rechtsfächern als Betriebswirt sind Jahrzehnte her. Mein Gefühl sagt mir aber, dass es keine Frage von Verkehr, Innovation und Technologie ist, wenn ein Vollkaufmann zugesagte Leistungen nicht erbringen muss. Eine Mindestleistung ist in vielen EU-Staaten natürlich im Gesetz. Mir fehlt leider das Wissen darüber, welches Gesetz hier zuständig ist. Ich hätte auf das HGB getippt, wenn etwas verkauft wird.