
Bankgeheimnis: Mythos „Datenschutz“
Mit gutem Grund gibt es auch kein "Lohngeheimnis"
Attac kritisiert am Bankgeheimnis, dass dieser „Datenschutz“ nur für Kapitaleinkommen gilt. Löhne und Gehälter hingegen werden vollautomatisch an das Finanzamt und auch an die Sozialversicherung weitergeleitet und versteuert. „Nicht jede Datengewinnung durch den Staat gefährdet per se die Bürgerrechte: Dazu gehören etwa das Meldewesen, der Reisepass, die Sozialversicherung, die Geburtsurkunde und eben auch das Erheben steuerrelevanter Daten.
Der„ Datenschutz“ beim Bankgeheimnis
dient nur als Vorwand um die Interessen von Vermögenden und Banken zu wahren.
Eine Abschaffung des Bankgeheimnisses hieße selbstverständlich nicht, dass der Nachbar, der Chef oder sonst jemand erfährt, wie viel Geld am Konto liegt. Nur die Steuer- und Justizbehörden sollen diese Informationen erhalten - so wie es bei den Gehältern, Arbeitslosengeld und Pensionen ganz selbstverständlich und ohne Aufregung passiert“, erklärt Gerhard Zahler-Treiber von Attac Österreich.
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