Schnelle Anbindung an das World Wide Web, nicht nur in großstädtischen Zentren, ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung einer Region!
Wussten Sie das?
§ 25. (4) TKG 2003 (verkürzt!): AGBs haben zumindest zu
enthalten: vertraglich zugesicherte Dienstqualität und vom Telekom-Unternehmen
zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichtete Verfahren, um eine
Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzverbindung zu vermeiden. Die
Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) ist Kontrollinstanz!?!?
Wir werden verarscht!
Das steht inzwischen für mich fest. Wer und warum ist noch
nicht ganz klar. Ein wenig sind wir aber sicher selber schuld: es herrscht ein
obrigkeitshöriges Schweigen und Dulden und an verschiedenen Stellen bemerkt
man, dass die „Staatsdiener und Staatsdienerinnen“ immer mehr auf den Putz
hauen. Dienstleister? Wir doch nicht – wir waren immer die Obrigkeit! An sich
klar: wenn jemand einen Schritt zurückweicht, geht der Gegner / die Gegnerin
einen Schritt vor! Es tut aber dennoch weh, in dem Zusammenhang von Gegnern zu
sprechen. Leider kommt demnächst ein Blog i.S. anderer öffentlicher Dienstleister.
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