Dienstag, 25. März 2014

Aufmüpfig sein ist 1. Bürgerpflicht!

Schnelle Anbindung an das World Wide Web, nicht nur in großstädtischen Zentren, ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung einer Region!

Wussten Sie das?


§ 25. (4) TKG 2003 (verkürzt!): AGBs haben zumindest zu enthalten: vertraglich zugesicherte Dienstqualität und vom Telekom-Unternehmen zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichtete Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzverbindung zu vermeiden. Die Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) ist Kontrollinstanz!?!?

Wir werden verarscht!

Das steht inzwischen für mich fest. Wer und warum ist noch nicht ganz klar. Ein wenig sind wir aber sicher selber schuld: es herrscht ein obrigkeitshöriges Schweigen und Dulden und an verschiedenen Stellen bemerkt man, dass die „Staatsdiener und Staatsdienerinnen“ immer mehr auf den Putz hauen. Dienstleister? Wir doch nicht – wir waren immer die Obrigkeit! An sich klar: wenn jemand einen Schritt zurückweicht, geht der Gegner / die Gegnerin einen Schritt vor! Es tut aber dennoch weh, in dem Zusammenhang von Gegnern zu sprechen. Leider kommt demnächst ein Blog i.S. anderer öffentlicher Dienstleister.




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